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Nr. 5, Jahrgang 2026Hannover, den 15. September 2026
A. Evangelische Kirche in Deutschland
Nr. 17Mitteilung über die Nachberufung der vorsitzenden Mitglieder in die Senate für Streitigkeiten nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Vom 25. Juni 2026
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 gemäß Artikel 32a Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland i.V.m. § 9 Absatz 2 des Kirchengerichtsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland für die Amtszeit bis zum 30. Juni 2030 nachfolgende Mitglieder in die Senate für Streitigkeiten nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen:
####Senat | Amt | Mitglied | Stellvertretung | |
Erster Senat | ||||
Vorsitzender Richter | Richter am Bundesarbeitsgericht Ralf Zimmermann, Hannover | 1. | Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen Dr. Steffen Lieske, Hannover | |
2. | N.N. | |||
Zweiter Senat | ||||
Vorsitzender Richter | Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen Dr. Steffen Lieske, Hannover | 1. | Richter am Bundesarbeitsgericht Ralf Zimmermann, Hannover | |
2. | N. N. |
Berlin, den 25. Juni 2026
Evangelische Kirche in Deutschland - Kirchenamt - Dr. Hans Ulrich Anke Präsident |
Nr. 18Änderung des § 16 der Ordnung für die
Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland.
Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland.
Vom 26. Juni 2026
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 13 der Satzung des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e. V. hat die Konferenz Diakonie und Entwicklung am 19. Juni 2026 auf Vorschlag des Ausschusses Diakonie im schriftlichen Verfahren die nachstehende Änderung des § 16 der Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland vom 7. Juni 2001 (ABl. EKD S. 373) in der Fassung vom 15. Dezember 2025 (ABl. EKD 2026 S. 7) beschlossen. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 25. Juni 2026 das gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 ARGG-EKD erforderliche Einvernehmen hergestellt. Die Änderung ist durch Rundschreiben der Diakonie Deutschland vom 26. Juni 2026 in Kraft getreten.
####§ 16 wird wie folgt gefasst:
„§ 16 Inkrafttreten und Übergangsregelung
1Änderungen dieser Ordnung treten durch Rundschreiben des Werkes Diakonie Deutschland in Kraft. 2Zusätzlich werden sie im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland veröffentlicht. 3Nach Verbandsrundschreiben gemäß Satz 1 gelten die Änderungen der Ordnung mit Ausnahme der Änderungen zu § 14 (§§ 14-14e neu), auch für laufende Anträge auf den Beschluss von Arbeitsrechtsregelungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission. 4Die Änderungen zu § 14 (§§ 14-14e neu) gelten abweichend von Satz 3 mit Wirkung vom 1.1.2027. 5Die Besetzung als Vorsitz und als stellvertretender Vorsitz des Schlichtungsausschusses für die laufende Amtsperiode ergibt sich aus der protokollierten Beschlusslage des Findungsausschusses. 6Die Bekanntmachung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 über die Bildung einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission zum 1.1.2027 im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland gilt als rechtzeitig, wenn sie gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Änderungen dieser Ordnung nach Satz 2 erfolgt.“
Berlin, den 26. Juni 2026
Bundesvorstand der Diakonie Deutschland Rüdiger Schuch Präsident | Bundesvorstand der Diakonie Deutschland Elke Ronneberger Bundesvorständin Sozialpolitik | Bundesvorstand der Diakonie Deutschland Dr. Jörg Kruttschnitt Bundesvorstand Finanzen, Personal und Recht |
B. Gliedkirchliche Zusammenschlüsse
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
Nr. 19Nachberufung eines Mitglieds in den 3. Senats des
Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der
Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.
Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der
Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.
Vom 7. Mai 2026
####Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands hat, nach Ausscheiden von Frau Pröpstin Petra Kallies als geistliches Mitglied des 3. Senat des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, in ihrer Sitzung am 7. Mai 2026 gemäß § 4 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (KGErrVVG) in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. VELKD Bd. V, S. 142) im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands nachfolgendes geistliches Mitglied für die laufende Amtszeit bis 31. Dezember 2028 nachberufen:
Pastor |
Axel Prüfer |
Hannover, den 7. Mai 2026
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands Der Leitende Bischof Ralf Meister |
Nr. 20Beschluss zum Geschäftsverteilungsplan des Verfassungs-
und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Januar 2026.
und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Januar 2026.
Vom 1. März 2026
####Das Präsidium des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts hat die Geschäftsverteilung für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 (ABl. EKD 2025 S. 127) wie folgt geändert:
Unter I. Geschäftsverteilung wird als Nr. 4 angefügt:
„Das Verfahren RVG 1/2024 geht zum Ausgleich einer unterschiedlichen Geschäftsbelastung am 1. März 2026 vom ersten auf den zweiten Senat über.“
Chemnitz, den 10. Februar 2026
Der Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Dr. Bert Schaffarzik
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Dr. Bert Schaffarzik
Greifswald, den 23. Februar 2026
Der Vizepräsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Prof. Dr. Claus Dieter Classen
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Prof. Dr. Claus Dieter Classen
Rostock, den 1. März 2026
Dr. Ulrich Müller
Nr. 21Beschluss zum Geschäftsverteilungsplan des Verfassungs-
und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Januar 2026.
und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Januar 2026.
Vom 19. Mai 2026
####Das Präsidium des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts hat die Geschäftsverteilung für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 (ABl. EKD 2025 S. 127)mit Wirkung zum 1. Juni 2026 wie folgt geändert:
Unter I. Geschäftsverteilung wird als Nr. 5 angefügt:
„Abweichend von Nr. 1 lit. b ist der zweite Senat für anhängige und neue Rechtsmittelverfahren aus der Nordkirche zuständig, soweit diese die Kürzung des Ruhegehalts eines Pfarrers oder einer Pfarrerin wegen einer Teilzeitbeschäftigung betreffen.“
Chemnitz, den 19. Mai 2026
Der Präsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Dr. Bert Schaffarzik
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Dr. Bert Schaffarzik
Greifswald, den 7. Mai 2026
Der Vizepräsident des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Prof. Dr. Claus Dieter Classen
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands
Prof. Dr. Claus Dieter Classen
Rostock, den 11. Mai 2026
Dr. Ulrich Müller
C. Mitteilungen
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Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover. E-Mail: amtsblatt@ekd.de • Internet: www.kirchenrecht-ekd.de Das »Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland« erscheint in der Regel monatlich. Satz und Druck: Kirchenamt der EKD • Herrenhäuser Str. 12 • 30419 Hannover |