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Vervielfältigen und Kopieren
von Liedern für den Gemeindegesang
– Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition –

Vom 11. September/6. Oktober 2014,
zuletzt geändert durch 5. Nachtrag zum Gesamtvertrag
vom 16./24. November 2021

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Der derzeit geltende Gesamtvertrag zwischen der VG Musikedition und der EKD über das Vervielfältigen und Fotokopieren von Liedern für den Gemeindegesang befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.10.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.