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Geltungszeitraum von: 16.07.1990

Geltungszeitraum bis: 31.12.2008

Arbeitsrechtsregelung
über die Einschränkung von Fahrtkostenzuschüssen
für Mitarbeiter/innen der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD und «Dienste in Übersee»

Vom 13. März 1990

(ABl. EKD S. 206)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der Änderung
1
Arbeitsrechtsregelung
18. Februar 2009
ABl. EKD 2009 S. 136
außer Kraft gesetzt
Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKD hat nach § 2 Abs. 1 ARRG-EKD folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen:
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( 1 ) Für die bei Inkrafttreten dieser Arbeitsrechtsregelung Anspruchsberechtigten werden die Fahrtkostenzuschüsse in der bisherigen Höhe vorbehaltlich Absatz 2 weiter gewährt. Für Dienstverhältnisse, die nach Inkrafttreten dieser Arbeitsrechtsregelung zustande kommen, werden Fahrtkostenzuschüsse nicht mehr gezahlt.
( 2 ) Künftige Anhebungen der allgemeinen Zulage nach § 2 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17.05.1982 i. d. F. des ÄnderungsTV vom 19.12.1989 sowie andere Stellenzulagen oder Leistungen des Dienstgebers, die höheren Mitarbeiteraufwendungen in Ballungsräumen in besonderer Weise Rechnung tragen oder eine Entschädigung für Fahrtkosten beinhalten, werden auf die Zulage nach Absatz 1 angerechnet.
( 3 ) Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD in Kraft.