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Arbeitsrechtsregelung
über die Pauschalversteuerung der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse

Vom 19.12.1989

(ABl. EKD 1996 S. 90)
zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.10.2001 (ABl. EKD 2002 S. 55)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der Änderung
1
Beschluss
24.06.1998
ABl. EKD 1998 S. 401
geändert
2
Beschluss
25.10.2001
ABl. EKD 2002 S .55
geändert
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Deutschland hat folgende Arbeitsrechtsregelung nach § 2 Abs. 2 ARRG.EKD beschlossen:
....
Die auf die von der Zusatzversorgungseinrichtung erhobene Umlage entfallenden Lohn- und Kirchensteuern trägt der Dienstgeber bis zu einer Umlage von 1.752 Euro jährlich, solange die rechtliche Möglichkeit der Pauschalierung dieser Steuern besteht.