.

Arbeitsrechtsregelung
über die Pauschalversteuerung der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse

Vom 19. Dezember 1989

(ABl. EKD 1996 S. 90)
zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.10.2001 (ABl. EKD 2002 S. 55)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
ABl. EKD
Paragrafen
Art der Änderung
1
Arbeitsrechtsregelung
24.06.1998
geändert
2
Arbeitsrechtsregelung
25.10.2001
geändert
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Deutschland hat folgende Arbeitsrechtsregelung nach § 2 Absatz 2 ARRG.EKD beschlossen:
####
Die auf die von der Zusatzversorgungseinrichtung erhobene Umlage entfallenden Lohn- und Kirchensteuern trägt der Dienstgeber bis zu einer Umlage von 1.752 Euro jährlich, solange die rechtliche Möglichkeit der Pauschalierung dieser Steuern besteht.